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Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BAUKG)
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz soll eine Koordinierung des Bauablaufes und im Besonderen der betreffenden Arbeitnehmerschutzmaßnahmen während
der Planungs- und während der Bauphase bewirken.
Die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle und für die Einhaltung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes trägt immer der Bauherr und er hat
daher einen Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen.
Andernfalls drohen dem Bauherrn hohe Verwaltungsstrafen und eine Mithaftung bei Arbeitsunfällen.
Je nach Art und Grösse eines Bauvorhabens werden verschiedene Aktivitäten gemäß BAUKG erforderlich:
Vorankündigung an das Arbeitsinspektorrat:
Bei jedem Bauvorhaben mit mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen.
Planungs- und Baustellenkoordination:
Bei jedem Bauvorhaben mit mehreren beteiligten Firmen bei gefährlichen Arbeiten und / oder bei mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 Beschäftigten oder
mehr als 500 Personentagen.
Erstellung eines SiGePlanes:
Bei jedem Bauvorhaben bei gefährlichen Arbeiten und / oder bei mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen.
Meist kommt daher das Bauarbeitenkoordinationsgesetz auch schon beim Bau eines Einfamilienwohnhauses zur Anwendungen.
Für eine Beratung über die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen und für weitere Auskünfte zum Thema steht Ihnen mein Büro jederzeit gerne zur Verfügung.
Verfahrensarten bei Bauvorhaben nach Tiroler Bauordnung
Die Tiroler Bauordnung unterscheidet bei Bauvorhaben drei verschiedene Arten von Bauverfahren
1. Bewilligungspflichtige Bauvorhaben:
Neu-, Zu-, und Umbau von Gebäuden.
Sonstige Änderung von Gebäuden, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden.
Änderung des Verwendungszweckes unter gewissen Voraussetzungen.
Errichtung und Änderung von sonstigen baulichen Anlagen, wenn allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden.
2. Anzeigepflichtige Bauvorhaben:
Sonstige Änderungen von Gebäuden, sowie die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen, sofern diese keiner Baubewilligung bedürfen.
Anbringung
und Änderung von untergeordneten Bauteilen und von Balkonverglasungen.
Errichtung und Änderung von Stützmauern und Einfriedungen bis 2 m Höhe.
Errichtung und Änderung von Terrassen, Pergolen u.ä., sowie von Geräteschuppen, Holzschuppen u.ä. bis 10 m2 Grundfläche und 2.8 m Höhe.
Errichtung und Änderung von ortsüblichen Städeln und Bienenhäusern in Holzbauweise, sowie Folientunnels.
Errichtung von Sportplätzen u.ä.
3. Weder bewilligungs- noch anzeigepflichtige Bauvorhaben:
Baumaßnahmen im inneren des Gebäudes.
Anbringung von Vollwärmeschutz und Austausch von Fenstern.
Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Errichtung und Änderung von Einfriedungen bis 1.5 m Höhe und Stützmauern bis 1 m Höhe, außer gegenüber Verkehrsflächen.
Freistehende Werbeeinrichtungen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Solaranlagen bis 20 m2 Fläche.
Das Unterdach
Das Unterdach ist das "Reservesystem" des Daches und soll daher durch die äußere Dachhaut eingedrungenes
Wasser sicher ableiten.
Nur so kann verhindert werden, dass eindringendes Wasser erhebliche Folgeschäden an Bauteilen und Innenräumen verursacht.
Laut den Önormen B 2219 und B 7219 ist unter folgenden Bedingungen eine "regensichere Ausführung" des Unterdaches erforderlich:
Ausgebautes Dachgeschoß
Unzugängliche Dächer über abgehängten Decken
Unterschreitung der Regeldachneigung ensprechend der Dachdeckung
Besondere klimatische Verhältnisse
Besondere Dachformen
etc...
Unter gewissen Bedingungen wie z.B. erhöhte Eisrückstaugefahr oder weitere Unterschreitung der Regeldachneigung ist das Unterdach
mit "erhöhter Regensicherheit" auszuführen.
Das Unterdach ist daher unter Einhaltung der betreffenden Önormen individuell je nach baulichen und klimatischen Gegebenheiten auszuführen.
Für die beiden Ausführungsvarianten sind verschiedene geeignete Materialien auf dem Markt, die unter Einhaltung der Verlegevorschriften des Herstellers der
Önorm entsprechen.
Schimmel in der Wohnung
Schimmel entsteht, wenn Bauteile
dauerhaft feucht bleiben und nicht abtrocknen können. Diese Feuchtigkeit kann
jedoch verschiedenste Ursache haben:
Rest-Baufeuchte:
Besonders in neu gebauten Häusern kommt
Schimmelbefall immer wieder vor, da die Bewohner immer
früher einziehen und in verschiedenen Bauteilen noch Baufeuchte enthalten
ist. Meist löst sich das Problem nach 1-2
Heizperioden von selbst.
Feuchtigkeit durch eingedrungenes Wasser:
Bei Undichtheiten infolge
von Baufehlern oder Materialgebrechen (undichte Dächer
oder Fassaden, aufsteigende Feuchtigkeit, Rohrbrüche) hilft nur
eine Sanierung der undichten
Stelle.
Feuchtigkeit durch Tauwasseranfall (Kondensation):
Luft kann nur eine bestimmte Menge an Feuchtigkeit aufnehmen. Wenn warme, feuchte Luft abgekühlt
wird, kommt man irgendwann an einen Punkt, an dem
die Luft zu kalt wird, um die aufgenommene Wasserdampfmenge
speichern zu können. Die relative Luftfeuchtigkeit beträgt dann 100%,
und bei weiterer Abkühlung fällt die Feuchtigkeit als Tauwasser
aus. Diesen Vorgang bezeichnet man als Kondensation, und genau das
passiert an Stellen, wo die
Bauteiltemperatur zu niedrig
ist. Gründe hierfür sind
meist Wärmebrücken oder Gebäudefugen und Undichtheiten.
Abdichtung gegen Radon
Ein Eckpfeiler der bautechnischen Radonvorsorge ist die Abdichtung der erdberührenden Bauteile.
Dabei muß eine radondichte Bauweise nicht unbedingt mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein.
Als Grundlage für die Planung und Ausführung kann eine dem Stand der Technik entsprechende
Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser angesehen werden.
Rohrdurchführungen (Gas, Wasser, Elektrik oder Abwasser usw.),
Anschlüsse an verschiedene Bauteil u.ä. sind dabei besonders genau
auszuführen, da hier entscheidende Schwachstellen auftreten
können.
Die Berücksichtigung der bautechnischen Möglichkeiten zur Abdichtung eines Neubaues gegen Radon kann jedoch spätere
teure Sanierungsmaßnahmenönnen verhindern.
Mehr zu diesem Thema im Bautip 02 und unter folgendem Link...weiter
Betonsorten
Mit 01.01.2003 ist die neue ÖNORM B 4710-1 "Beton Teil 1" in Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt muss die Herstellung, Verwendung, Prüfung und Bezeichnung von Beton nach dieser Norm erfolgen.
Als kleine Hilfestellung für die richtige Bezeichnung von Betonsorten soll folgende Gegenüberstellung der Festigkeitsklassen nach alter ÖNORM und neuer ÖNORM dienen.
B 15/B 160 ---------- C 12/15
B 20/B 225 ---------- C 16/20
B 25 ---------- C 20/25
B 30/B 300 ---------- C 25/30
B 40/B 400 ---------- C 30/37
B 50/B 500 ---------- C 35/45
B 50/B 500 ---------- C 40/50
B 60/B 600 ---------- C 45/55
B 60/B 600 ---------- C 50/60
Heizraum erforderlich ?
Muss die Heizungsanlage für ein Einfamilienwohnhaus in einem eigenen Heizraum untergebracht werden?
Laut Tiroler Heizungsanlagenverordnung 2000 sind Heizungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 50 kW in einem Heizraum einzubauen.
Die Brennstoffwärmeleistung für ein Einfamilienwohnhaus liegt jedoch normalerweise deutlich darunter.
Daher dürfen diese Heizungsanlagen außerhalb von Heizräumen eingebaut werden, jedoch nicht in Garagen, Stiegenhäusern, Sicherheitsschleusen und im Bereich von Fluchtwegen.
Jedoch sind auch für Heizungsanlagen außerhalb von Heizräumen die Bestimmungen der Tiroler Heizungsanlagenverordnung 2000 hinsichtlich Bodenbelag, Belüftung, etc. sowie über den Betrieb der
Heizungsanlage einzuhalten.
Wärmedämmung U-Werte
Nach den neuen Richtlinien der Tiroler Wohnbauförderung wird der Niedrig Energie Haus Standard als Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung herangezogen.
Daher sind für die thermische Qualität der einzelnen Bauteile folgende U-Werte unbedingt einzuhalten:
Wände gegen Außenluft
0,27 W/mēK
Erdberührende
Wände 0,35 W/mēK
Wände
gegen unbeheizte Gebäudeteile 0,35 W/mēK
Decken und Dach gegen Außenluft 0,18
W/mēK
Decken gegen unbeheizte
Gebäudeteile 0,35 W/mēK
Erdberührende Fußböden 0,35
W/mēK
Fenster und Türen gegen
Außenluft 1,50 W/mēK
Verglasung 1,10 W/mēK
Ingenieurbüros
Technische Büros - Ingenieurbüros der verschiedenen Fachrichtungen erfüllen die ihnen übertragene Aufgabe
-- unabhängig
-- neutral
-- objektiv
-- treuhändisch
für den jeweiligen Auftraggeber.
Sie erbringen hochwertigste Dienstleistungen im technischen Bereich, wofür eine ingenieurmäßige Ausbildung, eine langjährige Fachpraxis sowie die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung Voraussetzung sind.
Technische Büros befassen sich mit Beratung, Planung, Berechnungen und Studien, Untersuchungen und Messungen, Überwachung, Abwicklung und Abnahme von Projekten,
Prüfung und Kontrolle einer projektgerechten Ausführung, Abnahme und Abrechnung von Leistungen.
Zur Homepage der Ingenieurbüros Österreich
Tiroler Wohnbauförderung neu
Seit 1. Oktober 2003 gelten in Tirol die neuen Richtlinien zur Wohnbauförderung, mit dem Ziel einer verstärkten Förderung energiesparender und umweltschonender Maßnahmen.
Eine der wesentlichen Änderungen ist die Einführung des Niedrig Energie Haus Standards nach der U-Wert Methode als Mindestvoraussetzung für die Wohnbauförderung.
Das hat zur Folge, dass die bisherige Zusatzförderung nach der U-Wert Methode mit den 4 Grundpunkten gänzlich entfällt und daher das bisherige Punktesystem um 4 Grundpunkte reduziert wird.
Erhalten bleibt in angepasster Form weiterhin die Förderung auf Grundlage einer Heizwärmebedarsberechnung, sowie die Zusatzpunkte für:
-- Errichtung einer Biomasseheizung
-- Installieren einer Wärmepumpe
-- Installieren eines Brennwertgerätes
-- Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung
-- Ausführung in Holz- oder Lehmbauweise
-- Installieren einer Regenwassernutzung
Im Gegenzug zu den erhöhten Anforderungen an die thermische Qualität des Gebäudes wurden die bisherigen Einkommensgrenzen und der Förderungsbeiträge erhöht.
Detailliertere Informationen zum Thema Wohnbauförderung können auf der Homepage der Tiroler Wohnbauförderung abgerufen werden.
Baukosten sparen mit Ausschreibungen
Ausschreibungen sind ein Teil der umfangreichen Leistungen unseres Planungsbüros, aber lohnt sich das ganze denn für den Bauherrn?
Die meisten am Bau beteiligten Firmen erstellen ja auch kostenlose Angebote, warum soll dann für eine Ausschreibung und das Einholen von Angeboten dem Planer ein Honorar bezahlt werden?
Wer schon einmal die Erfahrung gemacht hat, aus einer Vielzahl von individuellen Angeboten den tatsächlichen Billigst- oder Bestbieter herauszufinden, weiß wie schwierig dies ist, wenn nicht jeder Bieter exakt dieselbe Leistung und denselben Qualitätstandart angeboten hat.
Und nicht selten werden im günstigsten Angebot so manche Leistungen "vergessen" und der vermeintliche Billigstbieter kommt dem Bauherrn schlussendlich teuer zu stehen.
Diese Probleme lassen sich eben nur vermeiden, wenn den Firmen im Rahmen einer neutralen Ausschreibung klare Qualitätsstandards und Mengen vorgegeben werden und daher von jedem Bieter exakt dieselbe Leistung angeboten werden muss.
Die Arbeit des Planungsbüros besteht nun darin, ein Leistungsverzeichnis mit genauer Leistungsbeschreibung und Mengenermittlung zu erstellen in welches von den verschiedenen Firmen nur mehr die Preise einzusetzen sind. Dadurch wird ein direkter Preisvergleich zwischen den Bietern überhaupt erst möglich.
Nach der rechnerischen und sachlichen Prüfung der Angebote erhält der Bauherr dann eine übersichtliche Auswertung, den Preisspiegel.
Preisunterschiede von 20% und mehr zwischen dem billigsten und dem teuersten Angebot sind keine Seltenheit und durch geschicktes Verhandeln werden meist auch noch zusätzliche Preisnachlässe erzielt.
Da ist ein Honorar für die gesamte Abwicklung einer Ausschreibung bis zur Auftragsvergabe von ca. 1.5% bis 2% der Auftragssumme in jedem Fall eine sinnvolle Investition.
Bautechnische Radonvorsorge
Durchschnittlich wird etwa die Hälfte der jährlichen Strahlenexposition von Personen durch das Einatmen von Radon in Innenräumen verursacht.
Die Hauptquelle des Radons ist der Boden unterhalb des Gebäudes.
Das Radon kann daher je nach baulicher Situation (Aufbau der erdberührenden Bauteile im Fundament- bzw. Kellerbereich, Installationsdurchführungen, etc.) in das Gebäude eindringen und die Radonkonzentration im Gebäude erhöhen.
Da mit den Radonexpositionen das Lungenkrebsrisiko steigt, empfiehlt die internationeale Strahlenschutzkommission die Radonakonzentration in Innenräumen mit einem Jahresdurchschnittswert von 200 Bq/m3 bis maximal 600 Bq/m3 zu begrenzen.
Daher sollten bei der Errichtung von neuen Gebäuden, die für Wohn- und Aufenthaltszwecke vorgesehen sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen angewendet werden.
Derzeit wird im Zuge der Umsetzung der EU-Strahlenschutzrichtlinie an einer gesetzlichen Regelung zur Begrenzung der Radonkonzentration gearbeitet.
Daher werden auch auf diesem Sektor technische Radonvorsorgemaßnahmen in Kürze eine hohe Bedeutung erlangen.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten
Möglichkeiten zur Bautechnischen Radonvorsorge kann über folgenden
Link abgerufen werden...weiter
Für weitere Auskünfte zum Thema steht Ihnen mein Büro jederzeit gerne zur Verfügung.
Die eigenen vier Wände
Damit verknüpfen die meisten Menschen bis heute den Traum, in einer gesunden Umgebung zufrieden und komfortabel zu wohnen.
Die Umsetzung dieses Lebensziels allerdings konfrontiert viele Bauwillige mit ungeahnten, nervenaufreibenden und kostenintensiven Schwierigkeiten. Diese lassen sich durch eine bis ins Detail durchdachte Planung und eine Schritt für Schritt überprüfte Abwicklung des Bauvorhabens auf ein Minimum reduzieren.
Bei der Errichtung eines Fertighauses, eines kompletten Neubaus, einer Eigentumswohnung oder bei der Renovierung und Erweiterung eines Altbaus empfiehlt es sich professionelle Hilfe vom Fachmann in Anspruch zu nehmen. Der Architekt bzw. Planer gilt hierzulande besonders für Ausschreibung und Bauüberwachung jedoch noch immer als entbehrenswerter Luxus.
Dem steht die positive Erfahrung vieler Bauherren gegenüber, die durch die professionelle Hilfe bei der Abwicklung ihres Bauvorhabens real Kosten gespart haben. Neutrale Ausschreibungen mit klaren Qualitätsvorgaben geben dem Bauherrn die Möglichkeit eines direkten Preisvergleiches von absolut gleichwertigen Leistungen.
Wobei eine Kosteneinsparung durch geschicktes Verhandeln und durch die Auftragsvergabe an den Bestbieter das Honorar des Architekten schon bald wieder wettmacht.
Professionelle Hilfe
bei der Errichtung eines Eigenheimes - oder lieber frei nach Roland
Düringers "Hinterholz 8"?
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