www.caq4-qualitätsmanagement.com
www.qualitätsmanagement-suchen.com
® Copyright 2010 War diese Website für Sie hilfreich? Kontakt: info.caq4@utanet.at
Je nach Art der durchzuführenden Qualitätsprüfung sind die prüfgeräte an unterschiedlichen Orten in die Fertigung eingebunden. Je nach Umfang und Automatisierungsstand spricht man auch von Prüfautomaten In grossen Fertigungen und bei langen Prüfdauern kann es durchaus erforderlich sein, mehrere Automaten nebeneinander stehen zu haben um Prüfungen an mehreren Produkten parallel vornehmen zu hönnen. In solchen Fällen spricht man dann von Prüffeldern.
Prüfsoftware und Prüfhardware müssen vor Einführung in die Fertigung Freigabeprozedoren (Qualifikationsverfahren) unterzogen werden. Werden ganze Prüffelder innerhalb der Fertiging in andere Hallen oder an andere Fertigungsstandorte verlagert, müssen ebenfalls vor Wiederaufnahme der Prüftätigkeit bestimmte Freigabeverfahren einzuhalten.
Im Zuge von Ver- und Auslagerung von Fertigungen kommt es häufig auch zu Ver- und Auslagerung von Prüffeldern und/oder Prüfkapazitäten. Hier bieten je nach Branche am Markt durchaus Testhäuser auch ihre Prüfdienste an. Vor dem Outsourcing des Prüfvorganges an solche externe Testhäuser müssen ebenfalls Qualifikations- und Freigabeverfahren eingehalten werden
Testgeräte und Prüffelder können je nach Branche und Produktkomplexität sehr gross und teuer werden. Es ist daher naheliegend, dass Industrielle Prüffelder großer Hersteller häufig entweder mit öffentlich rechtlichen Forschungsstellen wie Universitäts-Prüfinstitute, TÜV, Arsenal usw. kooperieren und damit Prüfkapazitäten zukaufen oder durch besondere Akkreditierung der eigenen Prüfeinrichtungen selbst wiederum als öffentlichrechtliche Prüfstellen Prüfungen für Dritte durchführen (dürfen).
Industrielle Prüffelder großer Hersteller sowie öffentlich rechtliche Forschungsstellen wie Universitäts-Prüfinstitute, TÜV, Arsenal usw., um nur einige Beispiele zu nennen, lassen sich ihre Prüflaboratorien häufig von einer dazu befugten Stelle akkreditieren. Als erstes Prüflaboratorium der Transformatorenindustrie in Deutschland erhielten die Prüffelder in den Transformatorenwerken der Siemens AG in Nürnberg und Dresden die offizielle Zulassung nach DIN EN 45001 (vergl. KACHLER [5]). Dass auch kleine Unternehmen sich zumindest mit dem Gedanken tragen, sich akkreditieren zu lassen, zeigt das Beispiel des vom Verfasser befragten Ingenieurbüros für Schallpegelmessungen . Die Akkreditierung eines Prüflabors erfolgt nach der Normenserie EN 45000, insbesondere nach DIN EN 45001:1990 [3]. In Österreich ist die Akkreditierung zusätzlich zusätzlich mittels Akkreditierungsgesetz [1] geregelt, in welchem auf die Normenreihe EN 45000 Bezug genommen wird. Die Akkreditierung als Prüf oder Überwachungsstelle erfordert ein QM-System, welches der Art, der Bedeutung und dem Umfang der auszuführenden Tätigkeit entspricht [1]. Dieses QM-System muss in einem Qualitätsmanagementhandbuch beschrieben sein [1]. Die akkreditierende Stelle muss die Wirksamkeit des QM-Systems überprüfen [1]. Im technischen Bereich kann die Akkreditierungsstelle Sachverständige mit der Erstellung eines Gutachtens und/oder die Durchführung von Vergleichsversuchen (Ringversuchen) zum Nachweis der fachlichen Kompetenz des Labors verlangen. Die Akkreditierung darf jedoch nicht nur auf Basis des Ringversuchs erfolgen [1]. Ein akkreditiertes Prüflabor ist durch die Akkreditierungsstelle mindestens alle 5 Jahre ab erfolgter Akkreditierung einer Überprüfung zu unterziehen [1]. Weiters wird in [1] die Aufbewahrungsfrist der von der Prüfstelle ausgestellten Prüfberichte mit 10 Jahren festgelegt. In der Akkreditierungsnorm EN 45001 selbst sind unter Punkt 4. "Unparteilichkeit und Unabhängigkeit" und unter Punkt 5. "Technische Kompetenz" des Prüflabors, die Organisation, das Personal, Räumlichkeiten und Einrichtungen, Arbeitsweise (Prüfverfahren und Verfahrensbeschreibungen) sowie das Qualitätssicherungssystem, Erstellen der Prüfberichte und entsprechende Aufzeichnungen festgelegt.
Um eine angemessene Chancengleichheit bei EU-weiten Ausschreibungen sicherzustellen, haben die Länder Europas ein "globales Konzept für das Prüfwesen und die Zertifizierung" als Teil der Bemühungen zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes aufgelegt. Zum Abbau der technischen Handelshemmnisse werden EU-Harmonisierungsvorschriften und Europäische Normen erstellt sowie Akkreditierung und Zertifizierung zum Nachweis der Konformität mit den Anforderunegn gefordert. Eine Akkreditierung eines Prüflabors soll das für die gegenseitige Anerkennung von Prüfungen von Produkten notwendige Vertrauen fördern (KACHLER [5].