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Serienproduktion
Endkontrollen oder Produktaudit | - Kritische Überprüfung aller Qualitätsmerkmale und Q-Ziele mittels Losfreigabe (Endkontrolle) oder Produktaudit |
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Produktkontrollen | - Regelmäßige "Wiederholungs- Qualifikation" einer adäquaten Stückzahl aus der Fertigung |
Produktions- Kostenanalyse | |
Kundenbetreuung |
Ziel u. Zweck ist die Durchführung einer Endkontrolle. Die Endprüfung nach Abschluß der Arbeiten muss sicherstellen, dass z.B. eine Kabelanlage in Übereinstimmung mit den der Auftragserteilung zugrundeliegenden Qualitätsforderungen übergeben wird. Dazu zählt neben der eigentlichen Endprüfung auch der Nachweis, dass alle Einzelprüfungen wie festgelegt durchgeführt werden (DGQ [4], S.43). Die losweise Abnahmeprüfung kann fallweise durch Produktaudits ersetzt werden.
Die Qualitätssicherung im gesamten Unternehmen ist so zu planen und durchzuführen, dass Produkte und Dienstleistungen beim Erreichen der Endprüfung sämtliche Anforderungen erfüllt haben. Bei der Endprüfung ist ebenfalls der Erfüllungsstand zu sichern. Der Versand darf erst nach erfolgter Freigabe bei der Endprüfung und Freigabe der Qualitätsaufzeichnungen erfolgen (WITTIG [7], S.74).
Allgemeines:
Bis in die 50er Jahre wurde in der klassischen Qualitätskontrolle nach dem taylorschen Prinzip die Endkontrolle von der Produktion getrennt. Alle Arbeiten, welche von jemandem durchgeführt wurden, mussten von jemand anderem kontrolliert werden. Das galt auch für den Prozessschritt "Endprüfung" selbst, wobei das Ergebnis der Endprüfung durch die Fertigung durch eine nochmalige Prüfung auf Stichprobenbasis vom Q-Wesen überprüft wird, allerdings auf einem anderen Werkzeug, (Meßvorrichtung, Tester..), anderem Meßprogramm, in einer anderen Umgebung (anderer Platz im Prüffeld), anderem Personal (aus dem Qualitätswesen). Durch dieses Prinzip konnten zumindest grobe Fehler im Prozessschritt "Prüfen" erkannt werden, wie Verwendung eines falschen Meßprogrammes, defektes Meßgerät, Programmfehler, Driften von Meßeinrichtungen, Umgebungsfehler wie falsche Meßtemperatur, Personenfehler wie Ablesefehler oder systematische Meßfehler usw. konnten erkannt werden. Nachteilig waren dabei die hohen Kosten dieser Doppelmessungen und das Abschieben der Verantwortung an diese Letztprüfung sowie lange Rückkoppelzeiten im Fehlerfalle. Mit zunehmendem Kostendruck wurde dieses System der Trennung immer mehr durchlöchert und verwässert. Um Kosten zu sparen verzichtete man auf eigene, unabhängige Meßgeräte sondern benützt jene der fertigung mit. Man verwendet dieselbe Prüfsoftware (lediglich genau auf Spezifikation ohne Vorhalte). Teilweise wird sogar Fertigungspersonal verwendet, da eigenes Prüfpersonal Rationalisierungsmaßnahmen zum Opfer gefallen ist. Das alles sind Gründe dafür, dass die Sinnhaftigkeit einer unabhängigen Endprüfung immer mehr in Frage gestellt wird und man stattdessen verstärkt auf "Selbstprüfung", Produktaudit, Gruppenarbeit statt Serienarbeit und andere Maßnahmen setzt UHLIG [6], DANZER [3], HAIST/FROMM [5]).
Prüfumfang und Meßmethodik hängen nach UHLIG [6] von den folgenden Faktoren ab:
Produktkomplexität: Je komplexer ein Produkt, desto größer der Prüfaufwand. Gewisse Produkteigenschaften können häufig erst am Endprodukt abgetestet und nachgewiesen werden (Abnahmeprüfung, Produktaudit)
Losgröße: Bei Serienfertigung werden andere Verfahren angewendet als bei Einzelprüfung
Die Serienprüfung optischer Eigenschaften durch Prüfpersonal weist einen besonders hohen Schlupf auf. Es ist erwiesen, dass es bei einer Serienprüfung dem Prüfpersonal trotz hoher Konzentration und guter Arbeitsplatzvoraussetzungen oftmals nicht möglich ist, mehr als 70% der auftretenden Fehler zu erkennen BREUER [1]. Automatische, optische Erkennungssysteme schaffen hier in Zukunft vielleicht Abhilfe.
Im Anlagen- und Sondermaschinenbau sind sogenannte Abnahmeprüfungen im Herstellerwerk oder auf der Baustelle im Beisein des Kunden üblich.
Durchführung einer 100% Endprüfung oder einer stichprobenweisen Annahmeprüfung: In den folgenden Fällen ist eine losweise Endprüfung anstatt eines Produktaudits unumgänglich:
In den folgenden Fällen kann auf eine Endprüfung verzichtet oder wenigstens weitgehend eingeschränkt werden. Begleitend zu einem totalen Verzicht der Endprüfung Durchführung regelmäßiger Produktaudits.
Diese Vorgehensweise ist heute häufig anzutreffen, da im Sinne des "outsourcing" die personalintensiven, teuren Prüfvorgänge zu Fremdfirmen ausgelagert oder aber innerhalb der eigenen Firma in entsprechende Fertigungsstandorte in Billiglohnländern ausgelagert wird. In beiden Fällen stellt sich die Frage, wie dabei die Qualität ausreichend abgesichert werden kann. Dieser Punkt wird hier nicht nochmals erörtet, sondern es wird auf jene Stellen verwiesen, an denen diese Problemstellung bereits abgehandelt wurde. Testhäuser, die in Fremdfertigung Prüfungen durchführen, sollten auch akkreditiert sein. Eine entsprechende Qualifikation bzw. ein entsprechendes Audit werden sicherlich Voraussetzungen für eine Fremdvergabe sein.
Ziel u. Zweck: Aufgrund derProdukthaftung und/oder aufgrund besonderer Vereinbarungen mit Kunden oder anderer Vorschriften ist sowohl die Durchführung als auch die Aufbewahrungsfrist für Prüfaufzeichnungen festgelegt.
Für sämtliche Prüfungen gilt, dass Qualitätsaufzeichnungen vorhanden sein müssen, die die Erfüllung der Anforderungen dokumentieren Wittig [7],S.74.
Einflußfaktoren:
Losgröße: Prüfaufzeichnungen sind bei Einzelaufträgen unter der Auftragsnummer, bei Serienfertigungen jedoch unter den Losnummern abzulegen, wobei Lose unterschiedlich groß und unterschiedlich definiert sein können (Ein Los kann besispielsweise die Fertigung einer Schicht sein oder oder alle Produkte einer gemeinsamen Grundmaterialeinheit usw.)
Anmerkung 1:
Die Prüfaufzeichnungen über die Wareneingangskontrolle wurden bereits unter Punkt 4.6 "Beschaffung- Führen von Aufzeichnungen über die Qualität der Zulieferungen" behandelt.
Anmerkung 2:
Für akkreditierte Prüflabors werden die Aufbewahrungsfristen Akkreditierungsgesetz (BUNDESGESETZBLATT [2]) geregelt. Darin sind die Aufbewahrungsfrist der von der Prüfstelle ausgestellten Prüfberichte mit 10 Jahren festgelegt.