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Ausbildung zum/zur Heimhelfer/in
Berufsbild:
- Der Beruf des/der Heimhelfers/Heimhelferin zählt zu den Sozialbetreuungsberufen und ist ein Bindeglied zwischen KlientInnen bzw. BewohnerInnen und anderen in der Pflege und Betreuung tätigen Berufsgruppen.
- Die Heimhilfe stellt die Basis dar, auf der alle weiteren ambulanten Dienste aufbauen.
- Es besteht ein großer eigenständiger Aufgabenbereich.
- Die HeimhelferInnen haben nun auch die Möglichkeit, im Langzeitbereich, in Pflege- und Betreuungseinrichtungen zu arbeiten.
Einsatzbereiche:
- Hauskrankenpflege
- Stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- In der 24 Stunden Personenbetreuung
Tätigkeitsbereich:
- Die Aufrechterhaltung des Haushalts durch Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Die Erhaltung und Förderung des körperlichen Wohlbefindens
- Beobachtung des Allgemeinzustandes
- Hygienische Maßnahmen
- Die Sicherung sozialer Grundbedürfnisse durch Erhaltung der Selbständigkeit
- Die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus dem Gesundheits- und Sozialbereich
- Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
- Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches (Einkauf, Post, Behörden)
- Zubereitung und Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten
- Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich der Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
- Dokumentation
Voraussetzungen für diesen Beruf:
- Mindestalter 18 Jahre
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Abgeschlossene Schulbildung
- Gesundheitliche und geistige Eignung
- Interesse an dieser Tätigkeit
- Guter Umgang mit hilfebedürftigen Menschen
- Ausbildungs- und Lernbereitschaft
- Fähigkeit zur Teamarbeit
- Unbescholtenheit
Theoretische Ausbildung:
Praktische Ausbildung:
- Ausmaß: 200 Stunden
- Davon 80 Std. im stationären Bereich
- 120 Std. im ambulanten Bereich
- unter Aufsicht und Anleitung einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson
Anrechnungen bei Theorie und Praxis sind nach Absprache mit der Akademieleitung möglich.
Das Praktikum muss im Zeitraum zwischen Schulungsbeginn und der kommissionellen Abschlussprüfung absolviert werden und ist mit Praktikumsbestätigung nachzuweisen.
Abschluss:
- Kommissionelle Abschlussprüfung
Stundentafel für die theoretische Ausbildung in Unterrichtseinheiten (UE)
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