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Zusatzmodul - Von der Heimhilfe zur Personenbetreuung
Diese Zusatzschulung soll dem/der ausgebildetem/n Heimhelfer/in die Möglichkeit geben auch den Beruf der Personenbetreuung zu ergreifen.
Berufsbild:
- Der Beruf des Personenbetreuers/der Personenbetreuerin zählt zu den Sozialbetreuungsberufen und ist ein Bindeglied zwischen KlientInnen bzw. BewohnerInnen und anderen in der Pflege und Betreuung tätigen Berufsgruppen.
- Die Heimhilfe stellt die Basis dar, auf der alle weiteren ambulanten Dienste aufbauen.
- Es besteht ein großer eigenständiger Aufgabenbereich.
Einsatzbereiche:
- In der 24 Stundenbetreuung
- In der Tagesbetreuung von Menschen im häuslichen Bereich
Tätigkeitsbereich:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: z.B. Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Tieren und Pflanzen, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
- Unterstützung bei der Lebensführung: z.B. Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
- Gesellschafterfunktion: z.B. Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten
- Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigten Ausgaben
- praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel
- Organisation von Personenbetreuung: Dies umfasst auch die Vermittlung selbständiger PersonenbetreuerInnen
- allfällige von Arzt/Ärztin oder Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege übertragene ärztliche oder pflegerische Tätigkeiten
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
- Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
- Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches (Einkauf, Post, Behörden)
- Zubereitung und Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten
Voraussetzungen für diesen Beruf:
- Mindestalter 18 Jahre
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Gesundheitliche und geistige Eignung
- Erkennbare Motivation für die Ausbildung bzw. spätere Tätigkeit
- Lernbereitschaft und Fähigkeit zum sozialen Lernen
- Belastbarkeit für die Anforderungen der späteren Tätigkeit
- Positive Einstellung im Umgang mit älteren und hilfebedürftigen Menschen
Theoretische Ausbildung:
Abschluss:
- mündliche Prüfung
- schriftliche Prüfung
Stundentafel für die theoretische Ausbildung in Unterrichtseinheiten (UE)
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