Modul Personenbetreuung
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Zusatzmodul -
Von der Heimhilfe zur Personenbetreuung

Diese Zusatzschulung soll dem/der ausgebildetem/n Heimhelfer/in die Möglichkeit geben auch den Beruf der Personenbetreuung zu ergreifen.

Berufsbild:

  • Der Beruf des Personenbetreuers/der Personenbetreuerin zählt zu den Sozialbetreuungsberufen und ist ein Bindeglied zwischen KlientInnen bzw. BewohnerInnen und anderen in der Pflege und Betreuung tätigen Berufsgruppen.
  • Die Heimhilfe stellt die Basis dar, auf der alle weiteren ambulanten Dienste aufbauen.
  • Es besteht ein großer eigenständiger Aufgabenbereich.

Einsatzbereiche:

  • In der 24 Stundenbetreuung
  • In der Tagesbetreuung von Menschen im häuslichen Bereich

Tätigkeitsbereich:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: z.B. Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Tieren und Pflanzen, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
  • Unterstützung bei der Lebensführung: z.B. Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  • Gesellschafterfunktion: z.B. Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten
  • Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigten Ausgaben
  • praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel
  • Organisation von Personenbetreuung: Dies umfasst auch die Vermittlung selbständiger PersonenbetreuerInnen
  • allfällige von Arzt/Ärztin oder Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege übertragene ärztliche oder pflegerische Tätigkeiten
  • Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
  • Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches (Einkauf, Post, Behörden)
  • Zubereitung und Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten

Voraussetzungen für diesen Beruf:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche und geistige Eignung
  • Erkennbare Motivation für die Ausbildung bzw. spätere Tätigkeit
  • Lernbereitschaft und Fähigkeit zum sozialen Lernen
  • Belastbarkeit für die Anforderungen der späteren Tätigkeit
  • Positive Einstellung im Umgang mit älteren und hilfebedürftigen Menschen

Theoretische Ausbildung:

  • Ausmaß: 40 Stunden

Abschluss:

  • mündliche Prüfung
  • schriftliche Prüfung

Stundentafel für die theoretische Ausbildung in Unterrichtseinheiten (UE)

Personenbetreuung: Tätigkeitsfeld, Gewerbe und Arbeitsorganisation

24 UE

Betreuung, Beobachtung, Grundpflege inkl. angewandter Hygiene und Grundzüge der Arzneimittellehre

5 UE

Grundzüge der Arbeitsgestaltung und Mobilisation

5 UE

Veränderungen und Erkrankungen im Alter

6 UE

Insgesamt

40 UE

Folgende Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten:

  • Abgeschlossene Heimhilfeausbildung mit GuK-BAV Zeugnis
  • gültiger 16stündiger Erste Hilfe Kurs

Kosten:

  • Die Lehrgangsgebühr beträgt € 540,00.

Folgende Unterlagen sind nach der Anmeldung an die Akademieleitung zu senden:

  • Lebenslauf mit Passfoto
  • Bewerbungsschreiben
  • Geburtsurkunde
  • Zeugnisse
  • Schriftlicher Nachweis über 16stündigen Erste Hilfe Kurs (spätestens bei der Zeugnisverteilung vorzuweisen)

Abgabe bis spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn.