Pflegehilfe
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Pflegehilfeausbildung in Form der Teilzeitausbildung

Berufsbild:

Die Pflegehilfe umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Angehörigen des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten und die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Patienten oder Klienten, sowie der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten.

Einsatzbereiche:

  • Hauskrankenpflege
  • Stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • In der 24 Stunden Betreuung
  • Krankenanstalten

Tätigkeitsbereich:

Durchführung von pflegerischen Maßnahmen, insbesondere

  • Durchführung von Grundtechniken der Pflege
  • Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation
  • Körperpflege und Ernährung
  • Krankenbeobachtung
  • prophylaktische Pflegemaßnahmen
  • Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
  • Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen

Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen.

Im Rahmen der Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen dürfen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Ärzten folgende Tätigkeiten durchgeführt werden:

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln einschließlich der Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
  • Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden
  • Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation, wie Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht, Ausscheidungen, Bewusstseinslage und Atmung
  • Einfache Licht- und Wärmeanwendungen

Voraussetzungen für diesen Beruf:

Gesetzliche Bestimmungen (§ 85 und 98 GuKG):

  • vollendetes 17. Lebensjahr
  • körperliche, geistige und gesundheitliche Eignung zur Erfüllung der Berufspflicht
  • Unbescholtenheit
  • Schulbildung: mind. 9 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen
  • Notwendige Kenntnisse der deutschen Sprache

Persönliche Eigenschaften:

  • Lernbereitschaft in Theorie und Praxis
  • Fähigkeit zum selbstständigen, verantwortungsbewussten Arbeiten
  • Kreativität und Teamgeist
  • Organisationstalent

Theoretische Ausbildung:

  • Ausmaß: 800 Stunden

Praktische Ausbildung:

  • Ausmaß: 800 Stunden verteilt auf
  • 320 Std. Akutpflege im operativen und konservativen Fachbereich
  • 320 Std. Langzeitpflege / rehabilitative Pflege
  • 160 Std. extramurale Pflege, Betreuung und Beratung
  • unter Aufsicht und Anleitung einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson

Anrechnungen bei Theorie und Praxis sind nach Absprache mit der Akademieleitung möglich.

Das Praktikum muss im Zeitraum zwischen Schulungsbeginn und der kommissionellen Abschlussprüfung absolviert werden und ist mit Praktikumsbestätigung nachzuweisen.

Abschluss:

  • Kommissionelle Abschlussprüfun

Stundentafel für die theoretische Ausbildung in Unterrichtseinheiten (UE)

Berufsethik und Berufskunde

30 UE

Gesundheits- und Krankenpflege

160 UE

Pflege von alten Menschen

50 UE

Palliativpflege

30 UE

Hauskrankenpflege

30 UE

Hygiene und Infektionslehre

40 UE

Ernährung, Kranken- und Diätkost

25 UE

Grundzüge der Somatologie und Pathologie

80 UE

Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie

30 UE

Grundzüge der Pharmakologie

30 UE

Erste Hilfe

25 UE

Animation und Motivation zur Freizeitgestaltung

25 UE

Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation

35 UE

Berufe u. Einrichtungen in Gesundheits- u. Sozialwesen, einschliesslich Betriebsführung

50 UE

Einführung in die Psychologie, Soziologie und Sozialhygiene

30 UE

Kommunikation und Konfliktbewältigung

100 UE

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

30 UE

Insgesamt

800 UE

Kosten:

Auf Anfrage.

Folgende Unterlagen sind nach der Anmeldung an die Akademieleitung zu senden:

  • Lebenslauf
  • Passfoto
  • Geburtsurkunde und Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Schulabschlusszeugnis
  • ev. Berufsabschlusszeugnis
  • ev. vorhandene Dienstzeugnisse

Abgabe bis spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn:

  • Ärztliches Gesundheitszeugnis (max. 4 Wochen alt)
  • Strafregisterbescheinigung (max. 3 Monate alt)