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Pflegehilfeausbildung in Form der Teilzeitausbildung
Berufsbild:
Die Pflegehilfe umfasst die Betreuung pflegebedürftiger Menschen zur Unterstützung von Angehörigen des Gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie von Ärzten und die Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen einschließlich der sozialen Betreuung der Patienten oder Klienten, sowie der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten.
Einsatzbereiche:
- Hauskrankenpflege
- Stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- In der 24 Stunden Betreuung
- Krankenanstalten
Tätigkeitsbereich:
Durchführung von pflegerischen Maßnahmen, insbesondere
- Durchführung von Grundtechniken der Pflege
- Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation
- Körperpflege und Ernährung
- Krankenbeobachtung
- prophylaktische Pflegemaßnahmen
- Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
- Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen.
Im Rahmen der Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen dürfen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Ärzten folgende Tätigkeiten durchgeführt werden:
- Verabreichung von Arzneimitteln
- Anlegen von Bandagen und Verbänden
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln einschließlich der Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
- Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden
- Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation, wie Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht, Ausscheidungen, Bewusstseinslage und Atmung
- Einfache Licht- und Wärmeanwendungen
Voraussetzungen für diesen Beruf:
Gesetzliche Bestimmungen (§ 85 und 98 GuKG):
- vollendetes 17. Lebensjahr
- körperliche, geistige und gesundheitliche Eignung zur Erfüllung der Berufspflicht
- Unbescholtenheit
- Schulbildung: mind. 9 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen
- Notwendige Kenntnisse der deutschen Sprache
Persönliche Eigenschaften:
- Lernbereitschaft in Theorie und Praxis
- Fähigkeit zum selbstständigen, verantwortungsbewussten Arbeiten
- Kreativität und Teamgeist
- Organisationstalent
Theoretische Ausbildung:
Praktische Ausbildung:
- Ausmaß: 800 Stunden verteilt auf
- 320 Std. Akutpflege im operativen und konservativen Fachbereich
- 320 Std. Langzeitpflege / rehabilitative Pflege
- 160 Std. extramurale Pflege, Betreuung und Beratung
- unter Aufsicht und Anleitung einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson
Anrechnungen bei Theorie und Praxis sind nach Absprache mit der Akademieleitung möglich.
Das Praktikum muss im Zeitraum zwischen Schulungsbeginn und der kommissionellen Abschlussprüfung absolviert werden und ist mit Praktikumsbestätigung nachzuweisen.
Abschluss:
- Kommissionelle Abschlussprüfun
Stundentafel für die theoretische Ausbildung in Unterrichtseinheiten (UE)
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