Abfertigungen
Höhe der Abfertigung
Die Abfertigung beträgt nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von
3 Jahren das Zweifache
5 Jahren das Dreifache
10 Jahren das Vierfache
15 Jahren das Sechsfache
20 Jahren das Neunfache
25 Jahren das Zwölffache
des Monatsbezuges, der dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührt.