Ein Geschäftsauftrag ist rechtskräftig, solbald ein Kostenvoranschlag als Auftrag
vom Vertragspartner bestädigt wurde. Bei Kachelofenplanungen gilt ein Geschäftsauftrag(nach
festgelegten den Vertragspartner bekannten Honorarrichtlinien)als rechtskräftig,
sobald eine Planungsskizze mit Grundriss und Firmenstempel des Vertragspartners
in meiner Firma vorliegt.Übernimmt die Planungskosten ein Kachelanbieter im Rahmen
eines Planungsservice,so ist dieses vom Auftraggeber in Eigeninitiative mit dem
Kachelanbieter zu Regeln, ansonst übernimmt immer der Auftraggeber die Planungskosten.
Als geistiges Eigentum gilt,die von Grafik&Design Schwab gestalteten auf eigenen
Ideen basierenden Grafiken,Projekte u.Texte,hiefür wird nur das Nutzungsrecht
je nach Vereinbarung,auf bestimmte Zeit od.Projektfolge vergeben,das Copyright
bleibt bei Grafik&Design Schwab. Meine Honorarforderungen setzen sich zusammen
aus: Entwurfskosten(Besprechnungen,Fahrten,Skizzen). Gestaltungskosten(Zeitaufwand,Material).
Nutzungsrecht(regional,überregional,national,international). Lieferzeit
bzw.Ausführungsdauer je nach Vereinbarung. Wir übernehmen keinerlei Haftung
für Ausführung,Haltbarkeit u.Werbewirksamkeit und mit dem dadurch nicht erreichten
Umsätzen oder bei Umsatzrückgänge. Es werden keine Aufträge übernommen die
öffentliches Ärgerniss verursachen,abstoßend wirken, gegen unsere Auffassung von
Moral verstoßen und gefühlsmäßig nicht nachvollziehbar sind! Zahlungsbedingungen:Fälligkeit
14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Nach 30 Tage zuzügl.2% Mahnungsgebühr
der fälligen Honorarsumme. Gerichtsstand 2500 Baden