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Von
Menschlichkeit kann aber leider noch immer keine
Rede sein. Bild- und Tonaufnahmen sowie Mitsprache
oder Diskussionsfreiheit bei diesem brisanten
Thema - Rodung der Felixdorfer Au - wurde seitens
Hrn. BGM verboten (obwohl es laut Gesetz zulässig
ist, und nur bei Störung der Sitzung vom
Vorsitzenden untersagt werden kann). Trotzdem
klammerte sich der BGM an seine Auslegung des
Gesetzes und schaffte es, aus einer Gemeinderatssitzung,
eine gerichtliche Verhandlung zu veranstalten:
"Zu Gericht standen" 26 Stellungnahmen.
"Der vorsitzende Richter" war der BGM
von Felixdorf selbst.
Das Glöckchen läutete und das, von der
letzten Sitzung bekannte, Prozedere wurde vollzogen,
d.h. Verlesung der Stellungnahmen, Antrag auf
Ablehnung, stattgegeben.
Ein
besonderer Gast dieser Sitzung war Dr. Medizinalrat
Robert Ernst, der Begründer der Felixdorfer
Au und Träger des Josef-Schöffel-Förderungspreises.
Der mittlerweile 90jährige Dr. Ernst war
gekommen, um sein Wissen und seine Meinung zu
der Felixdorfer Au und den Rodungsplänen
vorzutragen.
Mehrmalige Anträge seitens der Opposition,
ihn sprechen zu lassen, verliefen im Sand. Sehr
geduldig haben Herr Dr. Ernst, seine Frau und
das Publikum auf die Möglichkeit zu Reden
gewartet. Nach mehrmaliger Bitte, um Menschlichkeit
und Respekt gegenüber Dr. Ernst, hat der
Gemeinderat, darüber abgestimmt, ob und wann
er reden darf. Seine Rede sollte nach der Verlesung
der 26 Stellungnahmen erfolgen. Da, ihm nach 2
Stunden noch immer nicht ermöglicht wurde
zu reden und sein gesundheitlicher Zustand sich
auch verschlechterte, musste sich Dr. Ernst leider
verabschieden. In jeder Hinsicht, entstand dadurch
eine unüberbrückbare Leere, die im Saal
spürbar war.
Kurz
zusammengefasst:
26 Stellungnahmen wurden vorgelesen und bis auf
eine, alle abgelehnt. Des weiteren, stand ein
Initiativantrag für eine Volksbefragung,
zum Thema Rodung der Au, zur Abstimmung. Der Antrag
wurde bereits am 19.05.2006 von der Opposition,
eingebracht. Die Textierung der Volksbefragung
stimmte nicht mit jener des Initiativantrags überein
und die Opposition hat darauf hingewiesen, dass
der Gemeinderat hier (nicht nur in diesem Punkt)
nicht gesetzeskonform handelt.
Wie
geht es weiter?
Eine Volksbefragung wird auf jeden Fall stattfinden,
wann und mit welcher Fragestellung ist noch fraglich.
Bei dieser Volksbefragung, müssen mindestens
353 Bürger der Felixdorfer Gemeinde gegen
die Rodung der Au unterschreiben.
Zum
Schluss:
Nach all' den negativen Meldungen und Stimmungen,
die wir bei der Sitzung erlebt haben, ist uns
ein Satz der Opposition in Erinnerung geblieben,
den wir hier an dieser Stelle zitieren möchten:
"Die Standpunkte sind klar, die Abstimmung
wird durchgeführt. Wie die Abstimmung ausgeht,
wissen wir alle. Das, was wir an sozialer Kompetenz
gezeigt haben, spricht Bände ... das Land
kennt die Gesetze und wird dementsprechend entscheiden
..."
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