01.01.2007 — Investitionsbegünstigung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Ab der Veranlagung 2007 können Einnahmen-Ausgaben-Rechner einen Freibetrag für Investitionen geltend machen, dessen Höhe dreifach begrenzt („gedeckelt“) ist:
- Höhe (Anschaffungskosten) der begünstigten Investitionen des Geschäftsjahres
- 10% des steuerlichen Gewinnes des Geschäftsjahres
- maximal € 100.000
Der Freibetrag mindert nicht die Abschreibung für Abnutzung. Begünstigt sind Investitionen in abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter und bestimmte Wertpapiere, die dem Unternehmen für mindestens vier Jahre dienen sollen. Von der Begünstigung generell ausgenommen sind zB Grund und Gebäude, Rechte (zB Software), PKWs und Kombis, sowie gebrauchte Wirtschaftsgüter. Bei mehreren Betrieben eines Steuerpflichtigen ist die Betrachtung für jeden Betrieb getrennt anzustellen. Die Begünstigung ist nicht auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzuwenden.
01.01.2007 — Verlustvortrag
Beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind ab 2007 die Verluste der letzten drei Geschäftsjahre steuerlich (zu 75%) abzugsfähig (Verlustvortrag), die neue Bestimmung ersetzt die Regelung der Anlaufverluste. Im Jahr 2006 sind daher letztmals Anlaufverluste aus den Jahren bis 2003 abzugsfähig.
01.01.2007 — Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen
Auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes muß ab 2007 für alle Vortragenden an FHs, Wifi, etc. Lohnsteuer einbehalten und abgeführt werden, außerdem kommen die höheren SV-Beitragssätze des ASVG zur Anwendung.
01.01.2007 — Kleinunternehmergrenze
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer im UStG wurde von € 22.000 auf € 30.000 angehoben (ab 2007).
01.01.2007 — Sozialversicherungsrechtliche Grenzen
Die Höchstbemessungsgrundlage wird auf € 53.760 pro Jahr angehoben, das bedeutet im Bereich des GSVG (Selbständige) € 4.480 pro Monat, im Bereich des ASVG (Angestellte) € 3.840.
Die Versicherungsgrenzen für „neue Selbständige“ betragen € 4.093,92 bei nebenberuflicher Tätigkeit (d.h. neben anderen Einkünften) und € 6.453,36 bei hauptberuflicher Tätigkeit.
Die Geringfügigkeitsgrenze wird € 341,16 pro Monat betragen.
01.01.2007 — Unternehmensgesetzbuch
Mit 01.01.2007 tritt das Unternehmensgesetzbuch in Kraft, das das bisherige Handelsgesetzbuch ersetzt.
08.11.2006 — Wertpapierdeckung
Der Verfassungsgerichtshof hat die Bestimmung über die Wertpapierdeckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung aufgehoben. Das bedeutet für den Bilanzstichtag 31.12.2006, dass im Betriebsvermögen keine deckungsfähigen Wertpapiere mehr vorhanden sein müssen.
01.07.2006 — Rechnungen
Bei Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, die den Nettobetrag von € 10.000 übersteigen, sind neben der UID-Nummer des Rechnungslegenden auch die UID-Nummer des Rechnungsempfängers verpflichtend anzugeben.
01.01.2004 — Verlängerung der Investitionszuwachsprämie
Die zeitlich befristete Investitionszuwachsprämie wurde bis einschließlich 2004 verlängert. Das bedeutet, daß auch in diesem Jahr Investitionsvolumina, die über den Durchschnitt der letzten 3 Jahre hinausgehen, mit einer 10 %igen Sonderabschreibung begünstigt sind. Geplante und sinnvolle Investitionen sollten daher möglichst im Jahr 2004 getätigt werden.
01.01.2004 — Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne
Eine neue Begünstigung besteht ab 2004 für nicht entnommene Unternehmensgewinne – allerdings leider nicht bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Übersteigt der Gewinn eines Jahres die Summe der Entnahmen, kann dieser Anteil des Gewinnes mit dem halben Steuersatz besteuert werden. Voraussetzung ist allerdings die Führung einer doppelten Buchhaltung, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung genügt nicht. Bei höheren Entnahmen in einem der 7 Folgejahre kann es zu einer Nachbesteuerung kommen.
01.01.2004 — Elektronische Abgabe von Steuererklärungen
Die Abgabe der Steuererklärungen (ESt, USt) ist ab dem Veranlagungsjahr 2003 in elektronischer Form verpflichtend vorgesehen. Dazu sind bestimmte Gliederungsvorschriften für die Einnahmen-Ausgabenrechnung vorgesehen und ein Zugang zu FinanzOnline notwendig.
07.08.2003 — Steuerliche Förderung von Internetzugängen
Die Kosten für die erstmalige Herstellung eines Internetzugangs mittels Breitbandtechnik (ADSL, Chello, ...)
bis maximal €50,- können uneingeschränkt als Sonderausgabe angesetzt werden.
Die Herstellung muß nach dem 30.04.2003 erfolgt und die Ausgaben bis zum 31.12.2004 getätigt worden sein.
Zusätzlich können die laufenden Grundentgelte bis maximal €40,- pro Monat für diesen Zeitraum
als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass ein ständiger Internetzugang gegeben ist
und ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart wurde.
Das gilt auch wenn die Ausgaben für den Ehepartner oder für Kinder geleistet werden.
Werden Internetkosten als Betriebsausgabe geltend gemacht, so gelten diese Einschränkungen nicht!
05.08.2003 — Ausstellen von Rechnungen
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) muß nur dann auf einer Rechnung angeführt werden,
wenn der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.