Auszug aus den Geschäftsbedingungen der Villa Waldheim
Als Geschäftsgrundlage gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen;
sämtliche getroffenen Vereinbarungen unterliegen diesen.
Es gilt österreichisches Recht.
Auszug aus den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB):
§3 Vertragsabschluß, Anzahlung
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme
der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den
Beherberger zustande.
(2) Es kann vereinbart werden, daß der Gast eine Anzahlung leistet.
(Wir verlangen üblicherweise eine Anzahlung, die der Betrag eines
3-Tage-Aufenthalts enstpricht und die von der Endabrechnung
selbstverständlich wieder abgezogen wird.)
(3) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten
vereinbarten Entgeltes verlangen.
$5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
(1) Bis spätestens drei Monaten vor dem vereinbarten Ankunftstag
kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr
von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst
werden. Die Stornoerklärung muß bis spätestens drei Monate vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners
sein. Falls eine Anzahlung geleistet wurde, wird diese vollständig
rückerstattet.
(2) Bis spätestens ein Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des
Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern
durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine
Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tag zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem
vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall daß der Gast bis
18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag
zurückzutreten, es sein denn, daß ein späterer Ankunftszeitraum
vereinbart wurde. (Dieses gilt nur, wenn der Gast keine Anzahlung
geleistet hat.)
(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben)
dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden
Tages reserviert.
(5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung
nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zu Bezahlung
des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch
in Abzug bringen, was er sich infolge Nicht-inanspruchnahme seines
Leistungsangebotes erspart (z.B. Kurtaxe, Millstätter See Inclusive
Card Beitrag, Frühstückskosten), oder was er durch anderwertige
Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß
werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge
des Unterbleibens der Leistungen 20% des Zimmerpreises sowie 30%
des Verpflegungspreises betragen.
Wir geben Ihnen diese Bedingungen bekannt, damit Sie bei einer
eventueller Stornierung Ihrerseits wissen, welche Rechte bzw.
Pflichte jeder Vertragspartner hat.
Bei einer längeren Aufenthaltsdauer, raten wir Ihnen eine
Stornorücktrittsversicherung abzuschließen, die Sie auch bei
uns abschliessen können. Bei Interesse schicken wir Ihnen
gerne nähere Informationen.