Auszug aus den Geschäftsbedingungen der Villa Waldheim

Als Geschäftsgrundlage gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen; sämtliche getroffenen Vereinbarungen unterliegen diesen. Es gilt österreichisches Recht.

Auszug aus den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB):

§3 Vertragsabschluß, Anzahlung

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.
(2) Es kann vereinbart werden, daß der Gast eine Anzahlung leistet. (Wir verlangen üblicherweise eine Anzahlung, die der Betrag eines 3-Tage-Aufenthalts enstpricht und die von der Endabrechnung selbstverständlich wieder abgezogen wird.)
(3) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

$5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
(1) Bis spätestens drei Monaten vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muß bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. Falls eine Anzahlung geleistet wurde, wird diese vollständig rückerstattet.
(2) Bis spätestens ein Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tag zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
(3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall daß der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sein denn, daß ein späterer Ankunftszeitraum vereinbart wurde. (Dieses gilt nur, wenn der Gast keine Anzahlung geleistet hat.)
(4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
(5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zu Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nicht-inanspruchnahme seines Leistungsangebotes erspart (z.B. Kurtaxe, Millstätter See Inclusive Card Beitrag, Frühstückskosten), oder was er durch anderwertige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistungen 20% des Zimmerpreises sowie 30% des Verpflegungspreises betragen.

Wir geben Ihnen diese Bedingungen bekannt, damit Sie bei einer eventueller Stornierung Ihrerseits wissen, welche Rechte bzw. Pflichte jeder Vertragspartner hat. Bei einer längeren Aufenthaltsdauer, raten wir Ihnen eine Stornorücktrittsversicherung abzuschließen, die Sie auch bei uns abschliessen können. Bei Interesse schicken wir Ihnen gerne nähere Informationen.